VG Hamburg: Facebook ist es bis auf weiteres untersagt, die Daten von WhatsApp-Nutzern ohne ausreichende Einwilligungserklärung nach deutschem Recht zu nutzen.
In einem aktuellen Beschluss vom 24.04.2017 entschied das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg, dass Facebook vorerst Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei Vorliegen einer den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechenden Einwilligung nutzen darf.
2014 hatte Facebook WhatsApp übernommen und seinerzeit angekündigt, dass keine Zusammenführung der Daten von WhatsApp und Facebook erfolgen solle. Ende August 2016 gab Facebook eine Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bekannt, welche nunmehr doch eine Legitimation zur Weitergabe der personenbezogenen Daten der Nutzer von WhatsApp an Facebook vorsehen.
Daraufhin erging am 23. September 2016 eine Verfügung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, in der dieser Facebook untersagte, die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, soweit und solange eine den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechende Einwilligung nicht vorliege. Auch ordnete die Behörde die Löschung von personenbezogenen Daten an, welche ohne eine entsprechende Einwilligung erhoben worden seien. Facebook legte gegen diese Verfügung Widerspruch ein und beantragte einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG Hamburg.
In seiner vorläufigen Entscheidung erklärte das Gericht nun zwar, dass Facebook die Löschungsverfügung zu den bereits erhobenen personenbezogenen Daten aufgrund eines formellen Fehlers nicht befolgen müsse. Allerdings sei der ebenfalls angeordnete einstweilige Stopp des Datenaustauschs zwischen Facebook und WhatsApp rechtens. Die bislang von Facebook verwendeten Einwilligungserklärungen seien nicht mit deutschem Recht vereinbar. Vor diesem Hintergrund überwiegen die im Rahmen der Interessensabwägung zu berücksichtigenden Datenschutzinteressen der deutschen WhatsApp-Nutzer das wirtschaftliche Interesse von Facebook an dem Datenaustausch.
Nach uns vorliegenden Informationen beabsichtigt Facebook gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.