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Quo vadis? Deutscher Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung

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Ab dem 25. Mai 2018 beansprucht die DSGVO Geltung und soll den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union harmonisieren. Der Verordnungstext sieht zahlreiche Öffnungsklauseln vor, welche den Mitgliedsstaaten erlauben, eigene Reglungen zu treffen. Davon hat der nationale Gesetzgeber rege Gebrauch gemacht. Deutsche Unternehmen fragen sich nun, wie geht es weiter:

Der deutsche Gesetzgeber hat mittlerweile mit dem Entwurf des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU) die Weichen für eine Nachfolgeregelung des bisher geltenden Bundesdatenschutzgesetzes gestellt.

Voraussichtlich Mitte Mai 2017, also etwa ein Jahr vor der Geltung der DSGVO, wird der Bundesrat in einem Plenum über die zweite Beratung bezüglich der Zustimmung abstimmen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt können sich deutsche Unternehmen bereits an den neuen Vorgaben orientieren.

Da die Änderungen zum Teil weitreichend und umfassend sind, sollten Wirtschaftsunternehmen sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Umsetzung beraten zu lassen. Unternehmen sind gut beraten, im Rahmen der eigenen Tätigkeit genau zu untersuchen, welche Vorgaben auf Grund der neuen Regelungen in welcher Form umzusetzen sind.

Die tüv.tekit bietet Ihren Kunden und Interessenten bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine grundlegende Beratung zum Umgang mit der künftigen Rechtslage an.


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