Quantcast
Channel: tekit
Viewing all articles
Browse latest Browse all 141

Der Europäische Gerichtshof erklärt Safe-Harbor Abkommen für ungültig!

$
0
0

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bislang bestehende Safe-Harbor Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Auslöser war das Verfahren eines österreichischen Facebook-Nutzers, der gegen die irische Datenschutzbehörde in Bezug auf die Datenspeicherpraxis von Facebook geklagt hatte. Facebook speichert derzeit europäische Nutzerdaten auch in den USA und beruft sich dabei unter anderem bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das Safe-Harbor Abkommen.

Grundsätzlich ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten in einem vereinfachten Verfahren zulässig, wenn das betreffende Drittland ein angemessenes Schutzniveau dieser Daten gewährleisten kann. Das Safe-Harbor Abkommen bestimmte bislang, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in den USA dem erforderlichen Niveau für einen datenschutzkonformen Umgang nach EU-Vorgaben entspricht. Durch die Ungültig-Erklärung von Safe-Harbor ist somit eine Übermittlung von personenbezogenen Daten auf Basis eines ADV-Vertrags nach § 11 BDSG an ein Unternehmen in den USA, welches sich der Safe-Harbor-Zertifizierung bisher unterworfen hat, in Zukunft nicht mehr empfehlenswert. Stattdessen ist nun vermehrt auf die sogenannten EU-Standard-Vertragsklauseln zurückzugreifen.

Vor diesem Hintergrund berät Prokurist Philipp Frenz, Rechtsanwalt und Leiter Recht der tekit Consult Bonn GmbH, die Kunden sowie Interessenten der tekit hinsichtlich der aktuellen Entscheidung: „Unsere Kunden wurden bereits vor dem Urteil auf die Risiken und Unklarheiten des Safe-Harbor Abkommen hingewiesen, mit der Entscheidung des EuGH müssen jetzt die EU-Standard-Vertragsklauseln noch stärker Berücksichtigung bei der praxisgerechten Beratung unserer national und international tätigen Kunden im Datenschutz finden.“

Inhaltliche Fragen zum aktuellen Urteil und den daraus entstehenden Folgen sowie Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen beantwortet Ihnen gerne die tekit Consult Bonn.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 141