Die EUROFORUM Deutschland SE gilt als Veranstalter hochwertiger Konferenzen und Seminare mit ausgewiesenen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und genießt europaweit einen hervorragenden Ruf. Mit ihrem Hauptsitz in London und weiteren Standorten in wichtigen europäischen Ländern informiert EUROFORUM zu den wichtigsten Trends und Themen aus der Geschäftswelt.
Zu den Kerngebieten der tekit Consult Bonn GmbH, TÜV Saarland Gruppe, gehören die Themenbereiche IT, Energie und Datenschutz. Die Experten der tekit waren eingeladen Ihre Erkenntnisse in diesem Bereich als Referenten auf dem EUROFORUM-Seminar „Datenschutz und IT-Sicherheit in der Energiewirtschaft“ Ende Juli in Frankfurt einem interessierten Publikum vorzustellen und Einblicke aus der Praxis zu geben.
Dr. Reinhold Scheffel, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, externer Datenschutzbeauftragter und geschäftsführender Gesellschafter der tekit Consult Bonn GmbH erarbeitete gemeinsam mit Jürgen Fuchs, Sachverständiger für Abrechnungssysteme und Senior Berater der tekit, einen Vortrag zum Thema „Datenschutz bei Smart Meter und Energieabrechnungssystemen“. Zunächst galt es zu klären, welche personenbezogenen Daten (pbD) bei Smart Metering anfallen und wie aus Messdaten des Energieverbrauchs personenbeziehbare Daten werden können. Weiterhin erörterte Jürgen Fuchs in seinem Vortrag die Frage, welche der beteiligten Stellen ein berechtigtes Interesse an den Daten hat und wer für den Zugang in diesem Zusammenhang berechtigt ist. Als Grundlagen des Vortrages dienten die relevanten Gesetze (EnWG, BDSG und TKG), die einen Beitrag zum Datenschutz im Smart Metering leisten.
Philipp Frenz, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter und Senior Consultant der tekit referierte gemeinsam mit seinem Kollegen Matthias Berg, Sachverständiger für Informationstechnologie, zum Thema „Big Data – Rechtssicherer Umgang mit großen Datenmengen“. Am Beispiel einer Stauerkennung mittels Daten aus einer Smartphone-App verdeutlichten die Experten welche Datensätze benötigt, erhoben, übermittelt und anschließend in einer Best-Case Study datenschutzkonform und rechtssicher verarbeitet werden. Neben den GPS-Koordinaten übermittelt die App auch Daten, die einen Personenbezug ermöglichen, IP- und MAC-Adresse sind nur zwei davon. Durch z.B. eine Anonymisierung mittels Kürzung der IP-Adresse sowie einer Anonymisierung der Gerätekennung kann ein datenschutzkonformer Prozess umgesetzt werden. Möglichkeiten der Deanonymisierung durch Sammlung einer großen Datenmenge und Eingrenzung der Datensätze machen die Wichtigkeit des Themas Datenschutz im Bereich Big Data deutlich.
Nach diesen Berichten aus der Praxis ergab sich noch eine angeregte Diskussion über übliche Fragestellungen und Lösungmöglichkeiten mit den Experten der tekit. Die Veranstaltung findet ein weiteres Mal am 10./11. September 2014 in Köln statt.