Einer Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) ist zu entnehmen, dass gegen ein Unternehmen ein Bußgeldbescheid in Höhe von ca. 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlassen wurde.
Ausgangspunkt war nach Ansicht der BlnBDI u. a. ein Verstoß gegen Artikel 25 Abs. 1 DSGVO sowie Artikel 5 DSGVO. Denn das Unternehmen setzte ein Archivsystem ein, das keine Möglichkeit zur Löschung von personenbezogenen Daten vorsah. Teilweise wurden deshalb personenbezogene Daten (z. B. Gehaltsbescheinigungen und Selbstauskunftsformulare) jahrelang gespeichert, obwohl der Zweck der ursprünglichen Speicherung bereits entfallen ist.
Bereits in den vergangenen Monaten wurden in Deutschland erste Bußgelder durch Datenschutzaufsichtsbehörden verhängt. Das Bußgeld der BlnBDI ist aktuell das Höchste, welches durch eine deutsche Datenschutzaufsichtsbehörde verhängt wurde. Einmal mehr dürfte dies verdeutlichen, dass sich Unternehmen mit der Löschung von personenbezogenen Daten befassen müssen, um grundlegende Voraussetzungen für den Schutz von Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren.
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