Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in der gesamten europäischen Union unmittelbar gelten. Die DS-GVO löst dabei die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie ab und wird in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht ersetzen.
Unternehmen müssen Ihre Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, bis dahin unbedingt umgestellt haben.
Besonders relevant sind die künftigen Bußgeldrahmen sowie die Regelungen zur Haftung. Neben den behördlichen Sanktionen sieht die DS-GVO auch die Möglichkeit zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von einer rechtswidrigen Datenverarbeitung Betroffener vor. Zusätzlich lässt die DS-GVO auch Verbandsklagen zugunsten der Betroffenen zu.
Die Veranstaltung am 09.11.2017 in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums der IHK Trier verschaffte den Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Anforderungen an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der DS-GVO im eigenen Unternehmen.
Das Seminar richtete sich branchenübergreifend an Geschäftsführer/innen und IT-Verantwortliche sowie an verantwortliche Mitarbeiter in EDV-Abteilungen von Unternehmen in KMU.
Die Referenten Jakub Nowak und Andreas Schmidt (im Bild von links), beide Datenschutz-Spezialisten der tüv.tekit, präsentierten im Zusammenarbeit mit der IT-Rechtskanzlei ResMedia aus Mainz in Person von Herrn RA Matthias Rosa einen umfassenden Einblick in die neue DS-GVO.
Die Teilnehmer der Veranstaltung können sich die Folien mit dem bekanntgegebenen Passwort unter folgendem Link herunterladen.
Download der Folien